Wann, Wie und Wo.... müssen RCD´s oder umgangssprachlich FI Schutzschalter eingesetzt werden?

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Irritationen von Seitens unserer Kunden. Um ein wenig Licht ins dunkle zubekommen, werden wir hier versuchen Ihnen den Fehlerstromschutzschalter näher zubringen.

Ganz gleich ob Sie Eigentümer, Vermieter von Fest vermieteten Objekten oder Ferienwohnungen sind, der Personenschutz ist die WICHTIGSTE Säule in der Elektrotechnik.

Bitte bedenken Sie zusätzlich als Vermieter, das Sie rechtlich dazu verpflichtet sind die Hausinstallation Ihrer Mietsache „verkehrssicher“ zu halten.

Lassen Sie Ihre Wohnung oder Haus am besten in regelmäßigen Abständen oder bei einem Mieterwechsel durch eine Anlagenprüfung überprüfen.

Denn wenn eine Prüfung erst dann als erforderlich angesehen wird, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fällen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik die zu Sach- oder Personenschäden führen,  können schlimme Folgen nach sich ziehen.

Dabei gilt: Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet laut Gesetz auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft.



Was ist ein FI Schutzschalter?

Ein Fi Schutzschalter wird in Fachkreisen überbegrifflich als RCD ( Residual Current Device) bezeichnet. Dieser Oberbegriff spaltet sich in zwei Arten auf, Den RCCB und den RCBO. Beide Arten wiederrum weisen verschiedene Typen auf. Den Typ A, den Typ B und den Typ B+

Das Kürzel FI basiert aus F= Fehler und I dem Mathematischer Buchstaben für Strom.

Am häufigsten finden wir in unserem heimischen Verteilerschränken zu Hause den RCCB und den RCBO mit den Typ A vor.

Der Unterschied zwischen den beiden Arten ist wie folgt:

Der RCCB ist ein reiner Fehlerstromschutzschalter für den Personenschutz. Er benötigt zusätzlich noch einen Leitungsschutzschalter ( Sicherung), der wie der Name schon sagt die Leitung gegen Kurzschluss schützt.

Der RCBO ist eine Kombination aus Fehlerstromschutzschalter und Leitungsschutzschalter. Dieser verfügt über einen Personenschutz und Leitungsschutz.



Wie funktioniert ein Fehlerstromschutzschalter?

Um den Rahmen nicht zu sprengen, versuche ich in einfachster Weise die Funktion des RCD´s zu erläutern:

Im Allgemeinen gesagt, wissen wir, dass in einem Stromkreis, Strom von einem Ende zum anderen fließt. Somit können wir sagen, dass Strom nicht einfach "verloren" gehen kann.

Wenn wir uns den RCD nun betrachten, sehen wir, dass wir auf der einen Seite des RCD´s Strom zum Endverbraucher schicken und auf der anderen Seite, den Strom vom Verbraucher zurück bekommen.

Der RCD misst über Spulen das Magnetfeld, also den Strom den dieser in den Endstromkreis hinein schickt und den Strom den er vom Endstromkreis zurück bekommt. Da kein Strom verloren gehen kann, müssen folglich beide Magnetfelder gleich groß sein.

Kommt es nun zu einem Fehlerstrom, ganz gleich ob die Gartensteckdose feucht geworden ist oder ein Fön in die Wanne gefallen ist, so wird ein Teil des Stromes zur Erde abgeleitet. Folglich sind somit die beiden Magnetfelder nicht mehr gleich groß. Ist der Grenzwert des Fehlerstromschutzschalters überschritten, löst dieser aus und schaltet den Endstromkreis ab.



Wo und seit wann müssen Fehlerstromschutzschalter eingesetzt werden?

Nach dem Regelwerk, der VDE, dass für Elektro Installateure das Mindestmaß vorschreibt, steht geschrieben:

VDE 0100-Teil 410 Alle Endstromkreise für ortsveränderliche Geräte, in Laienbereichen, bis zu einer Nennstromstärke von 32A müssen mit einem RCD ausgestattet sein.

Vereinfacht gesagt --- Ausnahmslos alle Steckdosen!

Die VDE unterscheidet hier nicht, ob ein Gerät fest verbaut wurde oder lose auf dem Küchenregal steht.


Entwicklung der Norm:

Ab 1984 gilt die Pflicht für RCD´s in Räumen mit Badewanne und Dusche (Neubau).

Ab 01.02.2009 werden die Vorgaben auf alle Steckdosen-Stromkreise (inklusive 16A CEE-Steckdosen) in Neubauten erweitert.

in der neusten Fassung der VDE (siehe DIN VDE 0100-410:2018-10) wird der Anwendungsbereich von FI-Schutzschaltern auf Steckdosen bis 32 A (vorher 20A), sowie alle Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen ausgeweitet.


Die häufigste Frage -> Der Bestandsschutz!!!

In erster Linie müssen wir festhalten, dass es das Wort Bestandschutz in der VDE nicht gibt!

Leider gibt es in Deutschland keine verpflichtende, wiederkehrende Prüfung an elektrischen Anlagen. Elektrische Anlagen werden errichtet und folglich erst im Fehlerfalle oder bei einer Erweiterung  wieder von einer  Fachkraft besichtigt.

Somit gibt es noch elektrische Anlagen, die mit zweiadrigen Endstromkreisen ausgestattet sind und eine Nachrüstung eines RCD´s im Verteilerschrank technisch nicht umsetzbar ist.

Natürlich dürfen diese Endstromkreise weiterhin Ihre Daseins Berechtigung haben. Ihre Gültigkeit entspricht den geltenden Normen beim Zeitpunkt der Errichtung. Dennoch müssen in diesem Falle die Steckdosen über einen RCD abgesichert werden.

Abhilfe schafft hier z.B. eine Steckdose mit integriertem FI.

Wird aber im Zuge einer Erweiterung oder Änderung an der Verteilung oder dessen Stromkreises der ursprüngliche Zustand geändert, kann die Anlage Ihre Gültigkeit verlieren und entspricht womöglich nicht mehr den jetzigen anerkannten Regeln der Elektroinstallation.

Neu installierte oder erweiterte Steckdosen- oder Lichtstromkreise bis 32A müssen somit zum jetzigen Zeitpunkt zwingend mit einem RCD ausgestattet sein oder werden!

Nur in wenigen Fällen ist eine neue Leitungsverlegung nötig.

Da der Einsatz von RCD´s viele Facetten aufweist und weitere Aspekte der elektrischen Anlage zu betrachten sind, sprechen Sie uns gerne an und wir finden gemeinsam eine fachliche, normgerechte und sichere Lösung für Ihr Vorhaben!

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